Außer Kraft getretene Bäder-Vorschrift gilt weiter

Aus dem Amtsblatt: „Die Verwaltungsvorschrift für die Überwachung der Hygiene in Einrichtungen des Badewesens mit Ausnahme von Freibädern“ ist mit Ablauf des 31. März 2020 außer Kraft getreten, wegen des „Grundsatzes der Selbstbindung der Verwaltung“ ist sie aber weiter anzuwenden. Hm, gute Idee – die Probleme der Bürgerämter könnten mit einem Schlag gelöst werden, wenn dieses Prinzip auch auf andere Verwaltungsvorgänge angewandt würde (Ausweise, Vignetten, Aufenthaltsgenehmigungen…)

Online verfügbaren Bürgeramtstermine bis Ende Juni: 0 (null, zero, sıfır).