Geisterrad mit neuer Beschriftung
An dem weißen Geisterrad, das der ADFC nach dem tödlichen Unfall eines 64-jährigen Radfahrers in Grunewald aufgestellt hat, hat jemand ein Schild befestigt, auf dem steht: „Das war’s dann! Aus, vorbei! Für einen der rücksichtslos rasenden Renn-Rowdies…“ Dazu §189 StGB: „Wer das Andenken eines Verstorbenen verunglimpft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“