Neuregelung für private Ferienwohnungen
Das Abgeordnetenaus hat das Zweckentfremdungsverbot gelockert: Zweitwohnungen in Berlin dürfen künftig bis zu 90 Tage im Jahr an Feriengäste vermietet werden – wenn es die einzige ist und der Vermieter keinen Erstwohnsitz in der Stadt hat. Auch Hauptwohnungen können Touristen angeboten werden, wenn dadurch „der Charakter“ nicht angetastet wird.