Keine Einsicht: Luthe scheitert vorm Verfassungsgericht

Welcher Abgeordnete fällt Ihnen als erster ein beim Stichwort „Keine Einsicht“? Ok, zugegeben – gar nicht so leicht. Wir überlassen die Auflösung dem Verfassungsgerichtshof: „Keine Einsicht in staatsanwaltliche Ermittlungsakten. Mit Beschluss vom 20. Mai 2020 hat der VerfGH im Organstreitverfahren 154/19 den Antrag des Mitglieds des Abgeordnetenhauses Marcel Luthe zurückgewiesen.“