Berlin darf Remmo-Haus beschlagnahmen

Der Staat darf von der Remmo-Familie Häuser beschlagnahmen, die diese mit Geld aus Straftaten erworben haben soll. Das Landgericht Berlin hat in einem Urteil vom Mittwoch die Einziehung einer Immobilie und weiterer Vermögenswerte angeordnet, die die Familie über eine Strohfrau besessen hat.