Wildschweine frei zum Abschuss

Am BER suchen sie unterdessen „eine/n Mitarbeiter/in Bird & Wildlife Control“. Und sollte mal ein Wildschwein über die Startbahn flitzen - es darf derzeit aus allen Rohren geballert werden: Wegen der „Afrikanischen Schweinepest“ gilt ab sofort die „Allgemeinverfügung zur befristeten Einschränkung von Verboten nach § 22 Absatz 4 des Landesjagdgesetzes“ – erlaubt ist auch die „Bejagung von Frischlingen bis 15 Kilogramm mit Schrot“. (Q: Amtsblatt, S. 1282f)