Kinderwagen bei der Polizei abzuholen

Und hier eine Suchmeldung der Polizei: Tatjana S. wird gebeten, innerhalb von vier Wochen beim Abschnitt 12 ihren sichergestellten Kinderwagen abzuholen (Vorgang „PolPräs 210219-2307-030641“). Andernfalls wird er „vernichtet“.