„Fang-Quoten“ für Rot- und Geisterradler in Berlin? Gibt’s doch nicht!

Ob es „Fang-Quoten“ für Rot- und Geisterradler gebe, wollte der Abgeordnete Antonin Brousek (Ex-AfD) vom Senat wissen. „Die Polizei Berlin hat keine Vorgaben bezüglich der Verfolgung von Verkehrsverstößen im Sinne der Fragestellung festgelegt“, teilt die Innenverwaltung ihm mit. Wenn Sie also erwischt werden, dann nicht als Quotenrowdy, sondern ganz normal im Rahmen des präventiv-repressiven polizeilichen Einsatzgeschehens.