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Veranstalter begründet Weihnachtsmarkt-Absage mit bürokratischen Corona-Hürden
Jetzt gibt es die Erklärung, warum der Weihnachtsmarkt am Schloss Charlottenburg nicht stattfindet: Laut Corona-Verordnung sei der Glühwein-Verkauf verboten. Von Stefan Jacobs
Wegen verbotenem Alkoholverkauf auf Grünanlagen gibt's dieses Jahr keinen Wintermarkt in Charlottenburg. Foto: Jens Kalaene/zb/dpa
Jetzt gibt es die Erklärung zur erneuten Absage des Weihnachtsmarktes am Schloss Charlottenburg: Die Fläche zählt laut Veranstalter als Grünanlage, wo laut Corona-Verordnung kein Alkohol verkauft werden darf, also auch kein Glühwein. Außerdem gelte eine auf dem offenen Gelände kaum durchsetzbare Maskenpflicht und eine Beschränkung auf 2000 Personen, was für die Standmieter/innen unrentabel sei. Da der Senat keine brauchbaren Vorgaben mache, bleibe nur die Stornierung.