Nachtrag zum Fall der iranischen Hebamme
Nachtrag zur Meldung „Nach 18 Berufsjahren: Keine Zulassung für Hebamme aus dem Iran“ (CP von gestern) – die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung teilt mit:
„Wir sind dem Fall schon im vergangenen Jahr nachgegangen. Leider konnte Frau S. weder Stundennachweise aus Ihrem Studium noch die geforderte praktische Berufserfahrung nachweisen, sodass die im Iran absolvierte Ausbildung nicht als gleichwertig anerkannt werden konnte. Auch in einem Praktikum an einer der größten Geburtskliniken Berlins wurde festgestellt, dass sie sowohl in Theorie als auch Praxis zu große Wissenslücken hat, um ohne weiteres als Hebamme tätig werden zu können. Das LAGeSo konnte daher Frau S. nicht ohne weiteres als Hebamme anerkennen, hat sie aber vom LAGeSo ausdrücklich auf die Möglichkeiten hingewiesen, auf anderem Weg eine Berufsanerkennung zu erreichen. Das ist derzeit durch einen Anpassungslehrgang außerhalb Berlins, eine Kenntnisprüfung oder eine verkürzte Ausbildung möglich. Bevor man zu hohe Hürden für die Berufsanerkennung beklagt, sollte man bedenken, dass diese kein Selbstzweck sind, sondern vor allem dem Schutz der werdenden Mütter und ihrer Kinder dienen. In den vergangenen Jahren gab es jeweils nur wenige (drei bis vier) Anträge auf Berufsanerkennung ausländischer Hebammen in Berlin. Weil wir aber - wie Sie richtig schreiben - mehr Hebammen brauchen, wollen wir dieses Jahr in Absprache mit den Berliner Hebammenschulen einen Anpassungslehrgang einrichten und auch die Zahl der Ausbildungsplätze deutlich erhöhen.“