Tipps zu Betriebs- und Heizkostenabrechnungen
Gute Nachrichten für alle Mieterinnen und Mieter, die noch immer keine Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2024 bekommen haben. „Geht die Betriebs- und Heizkostenabrechnung für das Abrechnungsjahr 2024 erst nach dem 31.12.2025 zu, sind keine Nachforderungen aus der Abrechnung geschuldet“, erklärte Wibke Werner vom Berliner Mieterverein. Wer mit einer Nachzahlung rechnet, sollte dagegen jetzt tätig werden. Diese muss unabhängig vom Verpassen der Abrechnungsfrist ausgezahlt werden.