Verkaufsoffene Sonntage an Weihnachtsmärkte gekoppelt
Verkaufsoffene Adventssonntage (5. und 12. Dezember) gibt es in diesem Jahr laut neuem Amtsblatt „unter der Bedingung, dass mindestens drei der fünf größten und besucherstärksten Weihnachtsmärkte als Präsenzveranstaltungen an diesem Termin stattfinden“ (S. 3882).
Alles klar? Eigentlich schon, oder? Na ja, sicherheitshalber gibt es in der Allgemeinverfügung noch einen „Hinweis“, und der lautet wie folgt:
„Das bedeutet, dass die berlinweite Öffnung von Verkaufsstellen dann nicht zulässig ist, wenn an den jeweiligen Sonntagen mindestens drei der fünf größten und besucherstärksten Weihnachtsmärkte nicht stattfinden.“
Ok, neben dem Weihnachtsmann sollte das im Umkehrschluss jetzt auch Rentier Rudi kapiert haben („Ho, Ho, Ho!“). Die Märkte, um die es geht: Schloss Charlottenburg, Gedächtniskirche, Zitadelle Spandau, Gendarmenmarkt, Rotes Rathaus.