Polizei gibt beschlagnahmtes Rad nach dreieinhalb Jahren frei

Aus der Berlin-Serie „Manchmal dauert’s eben etwas länger“: Am 11. Januar 2018 nahm die Polizei einem damals 16-Jährigen „ein Fahrrad (Rennrad, Focus, schwarz, HS229125) zum Zweck der Eigentumssicherung“ ab. Jetzt, mehr als dreieinhalb Jahre später, teilt die Polizei dem jungen Mann mangels Adresse per Amtsblatt mit: „Dieses kann wieder ausgehändigt werden.“ Aber nur innerhalb der nächsten zehn Tage – sonst wird es „der Verwertung zugeführt“.