Richtlinie zu Fugenstalten

Und auch das noch: Die neuen „Richtlinien für Fugen in Verkehrsflächen“ (Amtsblatt S. 5420) wurden dem Tempo Berliner Bauarbeiten angepasst: Der Fugenspalt, heißt es da, ist „möglichst spät“ herzustellen. Dürfte kein Problem sein.