Richter betrunken – Straftäter frei

Richter sind unabhängig“, heißt es im Grundgesetz (Art. 97, Abs. 1) – für Berlin ist zu ergänzen: „… aber leider manchmal betrunken“. Die Justiz musste jetzt einen wegen mehrfacher Vergewaltigung und schwerer Misshandlung seiner Partnerin zu fast acht Jahren Haft verurteilten Mann wieder freilassen, weil der Richter infolge einer Suchterkrankung kein Protokoll verfasst hatte. Die Frau steht jetzt unter Polizeischutz.