Straftaten durch Polizeiangehörige

Die Polizei schickt ihrer Präsidentin eine „Wöchentliche Meldung meldewürdiger Straftaten durch Polizeiangehörige“. Da die aktuellsten Ausgaben gerade nicht zur Hand sind, schauen wir kurz ins Archiv, August 2018: Trunkenheit im Straßenverkehr mit 3,5 Promille, verbotene Kraftfahrzeugrennen, Gefährdung des Straßenverkehrs, Beleidigung („Eselficker“), Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Filmaufnahmen (in der Damenumkleide). Dazu der Innensenator schon im November 2017: „Eine moderne Hauptstadtpolizei muss Spiegelbild unserer Gesellschaft sein.“