Erst auf Checkpoint-Nachfrage freigegeben: Postbank sperrte einem Leukämie-Kranken ohne Angabe von Gründen das Pfändungskonto
Trotz gerichtlicher Freigabe wurde das Konto eines schwerkranken Mannes gesperrt. Vierzig Anfragen ignorierte die Bank, erst als sich der Checkpoint meldete, gab es eine Reaktion. Von Lorenz Maroldt und Lotte Buschenhagen.
Zur Rubrik „Checkpoint hilft“: Wochenlang ignorierte die Postbank die amtsgerichtliche Freigabe eines Pfändungskontos eines CP-Lesers, dann sperrte sie es Anfang August ohne Angabe von Gründen komplett – der leukämiekranke Mann konnte weder über seine monatlichen Einkünfte verfügen, noch kam er an die inzwischen eingegangene Erbschaft, mit der er seine Schulden begleichen wollte. Vierzig Mal versuchte der Kunde seine Bank zu erreichen, „per Telefon, per Mail, per Brief, per Einschreiben, in der Filiale, mit Briefen an den Ombudsmann und mit einem Anwaltsschreiben“ – das Ergebnis: „keine Reaktion!“ Erst als der Checkpoint nachfragte, kam Bewegung in die Sache – hier die Antwort der Postbank:
„Nochmals vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir haben das Konto von Herrn D. entsperrt. Es steht ihm ab sofort wieder uneingeschränkt zur Verfügung. Dafür, dass das so lange gedauert hat, können wir uns bei Ihrem Leser nur in aller Form entschuldigen. Die Ursache war ein Büroversäumnis. Was Herr D. erlebt hat, entspricht in keiner Weise unserem eigenen Anspruch an Servicequalität.“
Immerhin wissen wir jetzt, was der Spruch „Auf die lange Bank schieben“ konkret bedeutet.