Neue Zweifel am Mietendeckel
Es brodelt wieder unterm Mietendeckel – das bayerische Verfassungsgericht entschied gestern in einem Verfahren über die Zulässigkeit eines Volksentscheids: Die Auffassung (die auch der Berliner Senat vertritt), dass Ländern hier eine Regelungskompetenz zusteht, vermochte „unter keinem Aspekt zu überzeugen“. Nun liegt Berlin weitab von der Weißwurstgrenze und hat ein eigenes Verfassungsgericht – aber das will der Senat, Nachricht Nr. 2 zum Thema, überspringen und die Sache gleich in Karlsruhe klären lassen: Die Anwälte des Landes Berlin beantragten, das Verfahren in Berlin auszusetzen – der Senat setzt alles auf eine Karte.