Details zu künftiger Berliner Grundsteuerberechnung bekannt gegeben – Ausnahme für Kleingärten

Finanzsenator Stefan Evers (CDU) hat am Mittwoch Details der künftigen Berliner Grundsteuerberechnung präsentiert – und CP-Kollege Daniel Böldt weiß die Formel, mit der Eigentümer berechnen können, was auf sie zukommt. Da Vermieter die Steuer umlegen können, trifft sie auch Mieter. Generell gilt, dass es in den östlichen Bezirken eher teurer und in den westlichen etwas billiger werden dürfte, dass Wohngrundstücke günstiger sind als Gewerbe und dass für existenziell bedrohliche Sprünge eine Härtefallregel vorgesehen ist. Ganz entspannt können Kleingärtner sein, deren ohnehin günstige Fixkosten ab 2025 um ein paar Euro sinken könnten. Denn Kleingärten mit gesetzeskonformer 24-Quadratmeter-Hütte sollen von der Steuer befreit werden. Auf die Verbundenheit zwischen CDU und Schrebergärtnern bleibt Verlass: Laube, Liebe, Hoffnung.