Wahlwiederholung
kramen Sie schon mal Ihre Wahlbenachrichtigung heraus. Es könnte sein, dass sich heute entscheidet, ob in Berlin am 12. Februar tatsächlich gewählt wird oder ob die schriftlichen Aufforderungen dazu ins Altpapier wandern können. Mehrere Tage grübeln die Richterinnen und Richter des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts nun schon über die Beschwerde gegen die Wahlwiederholung.