Lückenhaftes Infektionsschutzgesetz

Sie erinnern sich an den Irrsinn, dass in Reinickendorf der Personalrat eine Ausschreibung des Gesundheitsamts verhinderte, weil die Bewerber einen Impfnachweis vorlegen sollten (CP v. 13.12)? Was für Mitarbeiter in Kliniken und Arztpraxen selbstverständlich ist, sollte hier nicht gelten, trotz beruflicher Kontakte zu Neugeborenen, Schulkindern und Kranken. Senatorin Dilek Kolat sprach von einer Lücke im Infektionsschutzgesetz und forderte die Bundesregierung zum Handeln auf.