Lückenhaftes Infektionsschutzgesetz
Sie erinnern sich an den Irrsinn, dass in Reinickendorf der Personalrat eine Ausschreibung des Gesundheitsamts verhinderte, weil die Bewerber einen Impfnachweis vorlegen sollten (CP v. 13.12)? Was für Mitarbeiter in Kliniken und Arztpraxen selbstverständlich ist, sollte hier nicht gelten, trotz beruflicher Kontakte zu Neugeborenen, Schulkindern und Kranken. Senatorin Dilek Kolat sprach von einer Lücke im Infektionsschutzgesetz und forderte die Bundesregierung zum Handeln auf. Jetzt stellt sich heraus: Es gibt diese Lücke gar nicht – es gibt nur eine beispiellose Berliner Personalrats-Hybris auf Kosten der Gesundheit anderer: „Der dem Zeitungsartikel zu Grunde liegende Fall (Gerd Appenzeller im Tagesspiegel vom 13.12.) ist der einzige der Bundesregierung bekannte“, antwortet Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz auf Anfrage von Linken-MdB Petra Sitte, und: „Das Infektionsschutzgesetz steht einer solchen Datenerhebung nicht entgegen.“ Und auch nicht die Vernunft (die manchen leider fehlt).