Berliner Gastronomen müssen auf Rückzahlung ihrer Gebühren bis zu drei Jahre warten

Der Berliner Senat erlaubt Wirten in der Pandemie, Gehwege kostenlos zu nutzen. Doch wer bereits Gebühren gezahlt hat, bekommt sein Geld so schnell nicht zurück. Von Lorenz Maroldt

Berliner Gastronomen müssen auf Rückzahlung ihrer Gebühren bis zu drei Jahre warten
Menschen sitzen in Restaurants und Bars in Berlin-Friedrichshain. Foto: Christophe Gateau/dpa

Mit großer Geste gab der Senat den Gastronomen wegen der Pandemie die Gehwege frei (Stichwort „Schankvorgärten“) – kostenlos. Aber wer bereits Sondernutzungsgebühren gezahlt hatte, weil schon zuvor eine Genehmigung vorlag, muss auf eine Rückzahlung bis zu drei Jahren warten, wie Lotte Buschenhagen im „Leute“-Newsletter Pankow schreibt (kostenlose Anmeldung hier). Die Begründung von Stadtrat Vollrad Kuhn: Plötzlich bis zu tausend Anträge bearbeiten zu müssen, legt die Verwaltung lahm. Dazu der Kommentar von Karsten Greve, Inhaber der Bäckerei „100 Brote“ im Bötzowviertel: „Es ist ein bodenloser Zynismus.“