Überraschung vor Gericht: Ballettschulleiter durfte Schule gar nicht leiten

Gestern hatten wir exklusiv für Sie in den Wirtschaftsprüferbericht zur Berliner Ballettschule geschaut, berichteten von vier Havannareisen des ehemaligen Leiters, Ralf Stabel, in nur einem Jahr, Cocktailempfängen in New York und mindestens hemdsärmeligen Abrechnungen. Heute drehen wir zusammen eine weitere Pirouette: Stabel – immerhin 12 Jahre Schulchef – hätte die Ballettschule nie leiten dürfen. Das entschied das Berliner Arbeitsgericht am Mittwoch. Laut Berliner Schulgesetz müssen Schulleiter eine Lehrerausbildung besitzen, der Ex-Schulchef hat keine. Eine kräftige Watschn für die Schulbehörde. Die meisten anderen von Schulsenatorin Scheeres’ Verwaltung vorgetragenen Kündigungsgründe wurden vom Richter zurückgewiesen: „Nicht Ross und Reiter genannt“, „nicht konkret genug“, hieß es. Allerdings wird über Stabels zahlreiche Dienstreisen auch erst am Freitag verhandelt – bei einem Gütetermin. Einige Umdrehungen hat der Tanzhistoriker bestimmt noch im Programm.