CDU und SPD legen Entwurf für Vergesellschaftungsrahmengesetz vor
Nun also doch: CDU und SPD haben sich auf den Entwurf für ein Vergesellschaftungsrahmengesetz verständigt. Es soll noch diese Woche ins Parlament eingebracht und Anfang kommenden Jahres in erster Lesung beraten werden. Dem Checkpoint liegt der Entwurf vor – und er ist, nun ja, überschaubar. Im Grunde wird lediglich etwas wortreicher der Vergesellschaftungsartikel 15 im Grundgesetz wiedergegeben.
Das Gesetz an sich hätte zudem keinerlei praktische Folgen. Sein Zweck ist ohnehin ein anderer: Es soll nach der Verabschiedung dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt werden. Insbesondere die SPD erhofft sich von den Richterinnen und Richtern Hinweise, wie der Artikel 15 rechtssicher mit Leben gefüllt werden könnte, etwa in Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit, eine mögliche Entschädigung und inwiefern Unternehmen gemeinwirtschaftliche Vorschriften gemacht werden, ohne das Eigentum selbst einzuziehen. Oder wie Fraktionschef Raed Saleh es ausdrückte: „Wir werden dabei rechtssicher, maßvoll und haushaltsschonend regulieren, statt unverhältnismäßig zu enteignen“.
Der CDU ist das offenbar alles ein bisschen unangenehm. Fraktionschef Dirk Stettner musste einige argumentative Verrenkungen vornehmen, um das Vorhaben zu begründen. „Wir haben durch das Rahmengesetz unmissverständlich klargestellt: Eigentum ist durch unsere Verfassung geschützt und wir sorgen dafür, dass das auch weiterhin in Berlin gilt“, sagte er. Am liebsten wäre es der CDU wohl, wenn Karlsruhe einfach den Daumen über das Gesetz senkt.