Das Berliner Gießkannen-Prinzip: Wer Bäume wässern will, muss einen Antrag stellen

Zwei Jahre lang rettete ein Checkpoint-Leser eine Linde vor dem Vertrocknen. Was sich statt Lob von Amtswegen dann über ihn ergoss, gleicht einer Farce. Von Julius Betschka

Das Berliner Gießkannen-Prinzip: Wer Bäume wässern will, muss einen Antrag stellen
Foto: imago/Ikon Images

Klima III: Die folgende Nachricht von Checkpoint-Leser Dr. Rainer-Reginald Miethke lasse ich besser unkommentiert: „Liebe Checkpoint-Redaktion, bitte weisen Sie die Leser des Checkpoints darauf hin, dass der Aufruf, man möge Straßenbäume gießen, in dieser Form falsch ist: Nachdem ich zwei Jahre lang die alte Linde vor meinem Garten gegossen hatte, kam nun eine vom Grünflächenamt beauftragte Firma und schüttete mit staubtrockener Erde den Gießring zu, den ich mühselig um den harten Boden gegraben hatte. Ein Anruf beim Amt ergab, dass man nicht einfach gießen dürfe, sondern zunächst einen schriftlichen Antrag stellen müsse. Tja, in Berlin hat eben alles seine Ordnung. Bitte ändern Sie daher Ihre Empfehlung, einen Straßenbaum zu gießen, in „einen Antrag zu stellen, einen Straßenbaum gießen zu dürfen“ – wenn der dann noch lebt.“ Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf antwortet auf Checkpoint-Anfrage: „Es handelt sich hier um ein Missverständnis.“ Worin genau das liegen soll, bleibt offen.