Viele Stimmen zu viel verteilt oder verloren
Doch selbst dann, wenn bis zur Veröffentlichung des amtlichen Endergebnisses alle Stimmen noch einmal durchgezählt und Ergebnisse korrigiert werden:
Dreierlei ist nicht mehr rekonstruierbar und auch nicht quantifizierbar:
1) U-Bürgern mit Berliner Wohnsitz und Minderjährigen über 16 Jahren wurde nicht nur der Wahlzettel für die BVV-Wahl ausgehändigt, sondern auch die Scheine für die Bundestags- und Abgeordnetenhauswahl (das betrifft sowohl die Briefwahlunterlagen als auch die Ausgabe in den Wahllokalen). Dafür waren sie aber gar nicht wahlberechtigt. Wie viele und welche Scheine aus dieser Personengruppe in den Wahlurnen landeten und ausgezählt wurden, ist nachträglich weder konkret noch generell zuzuordnen.
2) Vor allem ältere Menschen wurden an ihrer Stimmabgabe gehindert. Das lag zum einen an den außergewöhnlich langen Wartezeiten von bis zu vier Stunden, die auf die chaotische Organisation zurückzuführen sind (u.a. zu wenige Wahlkabinen, fehlende oder falsche Wahlscheine, Vorsteher ohne Einweisung) – viele Wartende verließ die Kraft (nicht einmal vor Schulen wurden Stühle vor die Tür gestellt) und sie mussten wider Willen auf eine Stimmabgabe verzichten, oder sie konnten nur einen Teil der Wahlscheine ankreuzen, weil nicht zu jeder Zeit alle verfügbar waren. Zum anderen gab es Wahllokale, die nicht barrierefrei zu erreichen sind.
3) Wählerinnen und Wähler gaben unwissentlich und unbeabsichtigt ungültige Stimmen ab, weil ihnen die falschen Wahlscheine ausgehändigt wurden – es standen Direktkandidaten aus anderen Bezirken darauf (auch das betrifft sowohl die Briefwahlunterlagen als auch die Ausgabe in den Wahllokalen). Dass Stimmzettelkartons falsch etikettiert worden waren, wusste die Landeswahlleitung seit Wochen.
Da kann noch so oft nachgezählt werden: Hier sind Stimmen in völlig unbekanntem Ausmaß zu viel verteilt worden (Fall 1) oder unauffindbar verloren gegangen (Fälle 2 und 3).