Viele Stimmen zu viel verteilt oder verloren

Doch selbst dann, wenn bis zur Veröffentlichung des amtlichen Endergebnisses alle Stimmen noch einmal durchgezählt und Ergebnisse korrigiert werden:

Dreierlei ist nicht mehr rekonstruierbar und auch nicht quantifizierbar:

1) U-Bürgern mit Berliner Wohnsitz und Minderjährigen über 16 Jahren wurde nicht nur der Wahlzettel für die BVV-Wahl ausgehändigt, sondern auch die Scheine für die Bundestags- und Abgeordnetenhauswahl (das betrifft sowohl die Briefwahlunterlagen als auch die Ausgabe in den Wahllokalen).