Viele Stimmen zu viel verteilt oder verloren
Doch selbst dann, wenn bis zur Veröffentlichung des amtlichen Endergebnisses alle Stimmen noch einmal durchgezählt und Ergebnisse korrigiert werden:
Dreierlei ist nicht mehr rekonstruierbar und auch nicht quantifizierbar:
1) U-Bürgern mit Berliner Wohnsitz und Minderjährigen über 16 Jahren wurde nicht nur der Wahlzettel für die BVV-Wahl ausgehändigt, sondern auch die Scheine für die Bundestags- und Abgeordnetenhauswahl (das betrifft sowohl die Briefwahlunterlagen als auch die Ausgabe in den Wahllokalen).