Was von Sonntag an erlaubt ist – und was nicht
heute erscheint eine Extra-Ausgabe des Amtsblatts (unsere Berliner Lieblingslektüre) – einziger Inhalt: die „Sechste Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung“ („Aufgrund des § 32 Satz 1 und 2 in Verbindung mit § 28 Absatz 1 und § 28a Absatz 1…“ usw.) – zusammengefasst in einer Überschrift der Tagesspiegel-Berlinredaktion: „Fußpils, Schmökern, Haare schön“.
Was ab wann genau erlaubt ist und was nicht, haben Julius Betschka, Silvia Perdoni und Ingo Salmen für Sie zusammengefasst.