Das steht im Berliner Vergesellschaftungsgesetz

2021 sprach sich eine Mehrheit der Berlinerinnen und Berliner dafür aus, private Wohnungskonzerne zu vergesellschaften. Passiert ist seitdem fast nichts – bis jetzt: Am Freitag legte die Initiative „Deutsche Wohnen und Co. enteignen“ einen Gesetzentwurf vor, exakt vier Jahre nach dem erfolgreichen Volksentscheid. Er soll auf Basis von Artikel 15 des Grundgesetzes ermöglichen, Wohnungen privater Konzerne in Gemeineigentum zu überführen.