Verstöße kosten bis zu 50.000 Euro: Strenge Regeln für Laubbläser in Berlin

Sie sind laut, wirbeln Staub und Tiere auf, aber sind doch unverzichtbar: In Berlin gelten für Laubbläser strenge Einsatzzeiten. Verstöße können teuer werden. Von Jessica Gummersbach und Sönke Matschurek.

Verstöße kosten bis zu 50.000 Euro: Strenge Regeln für Laubbläser in Berlin
Credit: dpa / Maurizio Gambarini

Es bleibt emotional: Der Herbst bringt die wohl unbeliebtesten Gartengeräte zurück – Laubbläser. Zürich hat die infernalischen Föhne jetzt per Volksabstimmung verbannt: Benziner sind komplett tabu, elektrische dürfen nur von Oktober bis Dezember eingesetzt werden. Die Argumente: Sie sind laut, verteilen Feinstaub und wirbeln den Lebensraum vieler Tiere durcheinander.

Letztere würden sich auch in Berlin über Ruhe und Windstille freuen. Hier regeln Bundes- und Landesgesetze den Einsatz. So dürfen Laubbläser ohne Umweltzeichen (meist Benziner) in Wohngebieten nur von September bis Februar und werktags von 9 bis 13 Uhr und 15 bis 17 Uhr eingesetzt werden, sonn- und feiertags gar nicht. Verstöße können bis zu 50.000 Euro kosten.

Die Bezirke setzen zunehmend auf Akku-Geräte: Treptow-Köpenick beschafft seit fünf Jahren nur noch Elektrobläser, schreibt ein Sprecher auf Checkpoint-Anfrage. In Charlottenburg-Wilmersdorf seien 16 von 36 Laubbläsern akkubetrieben, in Friedrichshain-Kreuzberg arbeite man fast ausschließlich mit elektrischen. Auf Laubbläser ganz zu verzichten, sei jedoch keine Option – der Personal- und Zeitaufwand für reine Handarbeit wäre zu hoch.