Die Teil-Wiederholung der Bundestagswahl wird politisch kaum Folgen haben, treibt aber dennoch manch eigenartige Blüten. Eine der gravierendsten ist, dass zahlreiche Wahlberechtigte ihr Stimmrecht für den 20. Deutschen Bundestag durch Teil-Wahlwiederholung verlieren.
Das betrifft all jene, die am 26. September 2021 in einem Wahlbezirk wohnten, der nun wiederholt wird, inzwischen aber woanders wohnen, konkret: in einem Wahlbezirk, der nicht wiederholt wird.