Videoüberwachung: Der Senat fürchtet die Akteneinsicht

Ok, der Senat hält das Volksbegehren zur Videoüberwachung für verfassungswidrig – aber wie ist er zu dieser Auffassung gelangt? Und warum hält er das geheim? Sie werden es gleich wissen, als Allererste im Land Berlin, halten Sie sich schon mal fest…

Im Rechtsstreit um Akteneinsicht, die der Abgeordnete Stefan Evers begehrt (VerfGH 17/19), hat die Innenverwaltung jetzt gegenüber dem Verfassungsgerichtshof Abwehrstellung bezogen – die Argumentation in dem dreiseitigen Schreiben offenbart einen Zustand des Senats, der geradezu mitleiderregend wirkt: Eine Offenlegung der internen Meinungsfindung ist demnach dazu geeignet, „das einheitliche Auftreten des Senats zu gefährden“. Und es kommt noch schlimmer: Die Einsicht in den internen Diskussionsprozess würde „die Rolle des Senats als Kollegialorgan potentiell erheblich schwächen“  und sogar die „Ausübung der Regierungsfunktion (…) stören“.

Wir stellen also fest: 1) Der Senat hält sein öffentliches Auftreten offiziell für einheitlich (bei Twitter würde hier jetzt ein Prust-Smiley stehen). 2) Wenn wir wüssten, was im Senat wirklich los ist, würde uns wohl als allerletztes das Wort „kollegial“ einfallen. Und 3) Je mehr wir vom Senat wissen, desto schlechter funktioniert er. Sagt jedenfalls die Innenverwaltung. Netter Versuch! Es kommentiert Dirk Behrendt: „Wir Grünen haben Sorge, ob es noch genug Übereinkunft bei allen drei Parteien gibt.“ Checkpoint-Analyse: Offenkundig berechtigt. (Q: Interview im Tagesspiegel).