Urteil gegen Abou-Chacker

„Keine Glaubhaftigkeitskriterien stützen die Aussage zweifelsfrei, die Angeklagten waren freizusprechen.“ Mit diesen Worten des Vorsitzenden Richters Martin Mrosk endet gestern einer der publikumswirksamsten Strafprozesse Berlins in den vergangenen Jahren.

Der Musiker Bushido hatte seinem ehemaligen Geschäftspartner Arafat Abou-Chaker unter anderem Freiheitsberaubung, versuchte räuberische Erpressung und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Mitte 2020 begann der Prozess, der dreieinhalb Jahre, 114 Prozesstage, 62 Zeugen sowie mehrere Sachverständige später mit einem Freispruch in den Hauptanklagepunkten endete. Lediglich eine Geldstrafe muss Abou-Chaker zahlen, weil er heimlich Gespräche aufgezeichnet hatte.

Ohne die Anklagepunkte herunterzuspielen: Die Ermittlungsbehörden müssen sich die Frage gefallen lassen, ob es diesen Aufwand wert war, wie auch mein Tagesspiegel-Kollege Pascal Bartosz kommentiert.