Urteil gegen Abou-Chacker
„Keine Glaubhaftigkeitskriterien stützen die Aussage zweifelsfrei, die Angeklagten waren freizusprechen.“ Mit diesen Worten des Vorsitzenden Richters Martin Mrosk endet gestern einer der publikumswirksamsten Strafprozesse Berlins in den vergangenen Jahren.
Der Musiker Bushido hatte seinem ehemaligen Geschäftspartner Arafat Abou-Chaker unter anderem Freiheitsberaubung, versuchte räuberische Erpressung und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen.