Neues Gutachten nach teurer Vorarbeit? Kosten für Berliner Kommission zu Vergesellschaftungsgesetz könnten bei über 350.000 Euro liegen
Nach dem erfolgreichen Volksentscheid „DW enteignen“ prüfte ein Expertengremium die rechtliche Umsetzbarkeit. Mit positivem Ergebnis – und hohen Ausgaben im sechsstelligen Bereich. Von Nina Breher und Robert Kiesel.
Gutachten, Gegengutachten? Das Vergesellschaftungsrahmengesetz wird sich verzögern. CDU und SPD wollen nämlich 2024 erneut ein externes Rechtsgutachten einholen, um zu klären, ob Enteignungen großer Wohnungsunternehmen rechtlich möglich sind. Das geht aus einem Bericht der Finanzverwaltung hervor – den ganzen Artikel gibt’s hier. Dabei existiert ja schon eine Einschätzung: der 156-seitige Abschlussbericht der Expertenkommission, der die Enteignungs-Rechtsfrage bejaht. Aber das reicht dem neuen Senat offenbar nicht.
Der 156-Seiten-Bericht hat übrigens ganz schön gekostet. Allein die 13 Experten erhielten 1125 steuerfreie Euro pro Sitzungstag, wie der Checkpoint aus Teilnehmerkreisen erfuhr. Mathe mit dem Checkpoint: Macht bei insgesamt 26 Sitzungstagen laut Terminliste und 13 Teilnehmenden 380.250 Euro an Expertenkosten, die Berlin auszuzahlen bereit war (nicht bei allen Sitzungen waren alle Experten anwesend). Reise- und Übernachtungskosten kamen noch hinzu.