Wahlpannen I bis V

Weitere "gravierende Wahlfehler" und eine Eidesstattliche Erklärung einer Minderjährigen verschärfen Zweifel an der Rechtmäßigkeit. Von Lorenz Maroldt.

Wahlpannen I bis V

Wahl 1: Eine 16-jährige Berlinerin wird Teil der juristischen Aufarbeitung der Pannen vom 26.9. – in einer von ihr am Donnerstag dieser Woche unterzeichneten Eidesstattlichen Versicherung gibt sie an, in einem Wilmersdorfer Wahllokal (Katholische Kirche, Hildegardstraße) alle fünf Wahlscheine zum Ausfüllen in der Kabine erhalten zu haben, also auch die für das Abgeordnetenhaus und den Bundestag.