Wahlpannen I bis V

Weitere "gravierende Wahlfehler" und eine Eidesstattliche Erklärung einer Minderjährigen verschärfen Zweifel an der Rechtmäßigkeit. Von Lorenz Maroldt.

Wahlpannen I bis V

Wahl 1: Eine 16-jährige Berlinerin wird Teil der juristischen Aufarbeitung der Pannen vom 26.9. – in einer von ihr am Donnerstag dieser Woche unterzeichneten Eidesstattlichen Versicherung gibt sie an, in einem Wilmersdorfer Wahllokal (Katholische Kirche, Hildegardstraße) alle fünf Wahlscheine zum Ausfüllen in der Kabine erhalten zu haben, also auch die für das Abgeordnetenhaus und den Bundestag. Bei der Ausgabe der Stimmzettel sei ihre Wahlbenachrichtigung nicht kontrolliert worden. Nach der Wahl hatten viele unter 18-Jährige und EU-Bürger, die eigentlich nur an der BVV-Wahl hätten teilnehmen dürfen, gleiche Vorfälle auch aus anderen Wahllokalen berichtet.

Wahl 2: Der Abgeordnete Marcel Luthe, der vorm Verfassungsgerichtshof gegen die Wahlen vorgeht, hat gestern einen weiteren Schriftsatz zu seinem Einspruch eingereicht. Darin belegt er 1) die Eilbedürftigkeit einer Entscheidung, dokumentiert 2) weitere gravierende Wahlfehler und begründet 3) mittels Excel-Tabellen die Mandatsrelevanz der Pannen anhand von Berechnungen knapper Wahlkreise. Luthe beziffert die Summe der Gruppen, die unberechtigt oder für die Dritte wählen konnten (z.B. Tote – nachweislich bekamen 2.017 Verstorbene Wahlbenachrichtigungen zugeschickt) auf 450.000 - etwas mehr als ein Viertel aller gültigen Stimmen. Nach weiteren Berechnungen Luthes war es wegen der zu gering bemessenen Zahl von Wahlkabinen absehbar von vornherein unmöglich, allen Wählerinnen und Wählern bis 18 Uhr die Möglichkeit zur Stimmabgabe zu geben (Basis: Durchschnittlich 3 Minuten pro Wahlvorgang bei 6 Wahlmöglichkeiten).

Wahl 3: Unberücksichtigt blieb bisher auch die Möglichkeit einer mehrfachen Stimmabgabe im Wahllokal durch Kopien von Briefwahlunterlagen – beim Einwurf in die Urnen wurden die einzelnen Zettel nicht gezählt, was ohne Verstoß gegen das Wahlgeheimnis auch gar nicht möglich gewesen wäre (und im Durcheinander schon gar nicht). In einzelnen Wahllokalen fertigen Wahlhelfer wegen Stimmzettelmangels selbst Kopien an.

Wahl 4: Dem BA Pankow sind nach eigenen Angaben „keine gesicherten Fälle“ von Minderjährigen und EU-Bürgern bekannt, die an der AGH- oder Bundestagswahl teilnahmen – allerdings wurden in 89 der 215 Wahllokale des Bezirks „Auffälligkeiten“ festgestellt, u.a. Wahlwillige in dreistelliger Zahl, die an der Stimmabgabe gehindert wurden. Hier ein Beispiel aus dem Wahllokal 211: „17:30 Uhr keine Stimmzettel AGH Erst- und Zweitstimme, WV teilte dies Wartenden mit und überließ Ihnen die Entscheidung, ob eine Teilwahl gewünscht ist. 44 Wählende verzichteten auf die AGH Stimmen und 32 Wählende gingen.“ Schön auch die Anmerkung aus Wahllokal 817, wo es ab 17:15 Uhr keine Stimmzettel für die Bundestagswahl mehr gab: „19:12 Uhr: Wahlvorsteher verlässt wortlos das Wahllokal.“ (Q: DS 1132/VIII).

Wahl 5: Beim Wettbewerb „Verwaltungspreis“ der Senatskanzlei hat das BA Tempelhof-Schöneberg in der Kategorie „Prozess- und Qualitätsmanagement“ den 2. Platz gewonnen – ausgezeichnet wurde ein „digitaler Prototyp für die Optimierung von Wahlbezirken“.