Ohne Impfausweis zur Spritze: So funktioniert der Eintrag in den richtigen Impfpass
Eigentlich ist klar geregelt, wer einen Impfnachweis in den Impfpass nachtragen kann. Wenn denn die Verantwortlichen auch mitspielen. Von Julius Betschka.
Behörden-Pingpong, Pandemie-Edition: Ein Herr aus Berlin hat seinen Impfpass verloren, lässt die Corona-Impfung aus provisorischen Impfnachweisen eintragen. Wie aber kommen die Aufkleber nun in einen richtigen Impfpass? Es beginnt damit, dass die Ärztin das Umkleben der Impfklebchen verweigert. Das sei Urkundenfälschung. Ohne Kleber sei der Impfnachweis aber nichts wert. Auch im Impfzentrum wird ihm die Umtragung verweigert. Und nun? Wir haben uns auf Spurensuche begeben:
+ Anfrage bei der KV Berlin: „Nach § 22 Infektionsschutzgesetz (IfSG) kann und darf jede Ärztin/jeder Arzt Eintragungen aus alten Impfausweisen oder Impfbescheinigungen in einen aktuellen Ausweis übertragen. Ob es dabei möglich ist, Impfaufkleber von (alten) Impfnachweisen abzuziehen und in den gelben Impfpass wieder einzukleben oder ob die schriftliche Eintragung ausreicht, entzieht sich unserer Kenntnis.“
+ Apothekerverband: „Nach § 22 Abs. 2 IfSG darf der Apotheker nachträglich eine Impfung in einen Impfausweis (gelber Impfpass der WHO) eintragen.“
+ Gesundheitsverwaltung: „Nach §22 Absatz 2 des Infektionsschutzgesetz (IfSG) können Ärzte oder Apotheker*innen, das zuständige Gesundheitsamt muss die Nachtragung vornehmen. Für diese muss die ausgestellte Ersatzbescheinigung vorgelegt werden.”
+ Bezirksamt Pankow: „In letzter Zeit häufen sich die Anfragen an das Gesundheitsamt mit der Bitte, Impfbescheinigungen in den Impfausweis umzutragen oder Impfungen aus alten Impfausweisen in neue internationale Impfausweise zu übertragen. In der Regel werden die Antragsteller an die impfende Stelle verwiesen, damit von dort Nachtragungen in den Impfausweis vorgenommen werden können. Nur in Ausnahmefällen erfolgt eine Übertragung durch das Gesundheitsamt.“
Wir halten fest: Ärzte und Apotheker können umtragen, müssen aber nicht. Gesundheitsämter müssen, machen das aber nicht immer. Eine Frage beschäftigt uns noch: Braucht es denn diesen Impf-Aufkleber wirklich?
+ Anfrage beim Gesundheitsministerium (dahin hatte man uns letztlich verwiesen): „Eine Pflicht, diese Angabe in Form eines Aufklebers zu dokumentieren, besteht nicht. Infolgedessen ist es unerheblich, ob der Impfpass einen Impfaufkleber enthält oder nicht, solange die Impfdokumentation die Bezeichnung und Chargenbezeichnung des Impfstoffes enthält.“
Hätten wir das auch geklärt.