Gericht lässt Alkohol-Anklage gegen Polizisten nach tödlichem Unfall nicht zu

Ab 17. März steht der Hauptkommissar Peter G. wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht. Ob er Alkohol getrunken hatte, bevor er mit dem Streifenwagen vor zwei Jahren hinterm Roten Rathaus mit Tempo 91 ins Auto der 21-jährigen Fabien Martini krachte, wird das Gericht nicht klären können: Die Durchsuchung und Beschlagnahme der Patientenakte von Peter G. an der Charité durch die Staatsanwaltschaft seien klar rechtswidrig gewesen, die dabei gewonnenen – nach bisherigem Informationsstand obendrein dünnen – Beweismittel vor Gericht nicht verwertbar. „Die bisherige Entwicklung hinterlässt auf allen Seiten Verlierer“, resümiert ein Kollege vom Polizei-Berufsverband „Die Unabhängigen“ den extrem tragischen Fall.