Eine Runde Berlin mit Strafverteidiger Stefan Conen
fragt man den Berliner Strafverteidiger Stefan Conen, ob es okay ist, dass Schuldige vor Gericht freigesprochen werden, sagt er: „Ja, auf jeden Fall.“
Und weiter: „Man muss sich überlegen, was einem lieber ist: Sollen neun Beschuldigte frei sein, statt ein Unschuldiger im Knast? Oder soll die Verurteilungsschwelle so niedrig sein, dass lieber kein Schuldiger draußen rumläuft, auch wenn dann als Beifang ein paar Unschuldige mit verurteilt werden? Ich entscheide mich für die erste Variante: Ein Unschuldiger im Knast ist ein Gau für den Rechtsstaat.“
Seit mehr als 20 Jahren arbeitet Stefan Conen als Rechtsanwalt.