Status der Genesenen: Mal drei Monate, mal sechs
Chaotische Krisenkommunikation können aber auch andere – Gesundheitsminister Karl Lauterbach zum Beispiel, und auch das RKI. Die auf drei Monate verkürzte Dauer des Genesenen-Status, von der er später erfahren haben will als der Bundestag, gilt ausgerechnet… nicht im Bundestag – dort gilt noch die alte „Allgemeinverfügung“. Und auch in Teilen Berlins sind noch immer sechs Monate das Maß der Genesenen-Dinge, und zwar überall dort, wo es nicht nach dem Infektionsschutzgesetz des Bundes, sondern nach der Vierten Berliner SARS-CoV-2-Verordnung geht – also bei Kultur, Einzelhandel und Gastronomie. Am Arbeitsplatz und im Personenverkehr ist der G-Status nach drei Monaten futsch. Wer soll da noch durchblicken?
Reporter-Kollege Tim Röhn von der „Welt“wollte dazu von RKI-Chef Lothar Wiehler wissen, wann dieser mit Lauterbach über den Genesenenstatus gesprochen hat, hier die Antwort des RKI:
„Zu einem etwaigen behördeninternen Austausch im Rahmen etwaiger Entscheidungsfindungen, der Gegenstand Ihrer Frage ist, wird nicht öffentlich Stellung genommen.“
Hm, nächste Frage: Wird denn die Beantwortung von Presseanfragen mit dem Gesundheitsministerium abgestimmt? Die Antwort:
„Zu einem etwaigen behördeninternen Austausch…“ (usw).