Die Wiederholungswahl und ihr juristisches Nachspiel
Wegen eines Streits um Wahlprotokolle sind die Geschäftsräume des Rechtsanwalts Marcel Templin durchsucht worden – der findet das „völlig unverhältnismäßig“. Von Lorenz Maroldt
Die Wiederholungswahl hat ein juristisches Nachspiel: Nach Checkpoint-Informationen ordnete das Amtsgericht Tiergarten auf Antrag der Generalstaatsanwaltschaft am 6.1. die Durchsuchung der Geschäfts- und Nebenräume des Berliner Rechtsanwalts Marcel Templin an – am 15.2., also drei Tage nach der Wahl, klingelte das LKA in dessen Kanzlei und beschlagahmte mehrere Akten, die im Zusammenhang mit dem Wahlprüfungsverfahren des Verfassungsgerichts stehen. Der Vorwurf: Templin soll Mitarbeitern ermöglicht haben, Fotos von Wahlprotokollen zu veröffentlichen (auch der Checkpoint hatte daraus zitiert). Der Anwalt vertritt den früheren Abgeordneten Marcel Luthe, der gegen die Wahl 2021 Beschwerde eingelegt hatte.
Templin sagte dem Checkpoint dazu, dass es nicht seine Mitarbeiter waren, die im Mai 2021 die vom Verfassungsgericht im Verfahren herangezogenen Wahlprotokolle gesichtet und dokumentiert hatten, sondern die seines Mandanten Luthe. Der Ex-Abgeordnete bestätigt das und verweist darauf, dass er das auch so bei der Gerichtspräsidentin Ludgera Selting schriftlich angemeldet hatte.
Im Verlauf der Dokumentation der rund 30.000 Seiten der Wahlprotokolle war es zu einer Auseinandersetzung zwischen Selting und einer Mitarbeiterin Luthes gekommen. Einen darauf bezogenen Befangenheitsantrag gegen Selting lehnte das Gericht ab; später stellte sich heraus, dass die Gerichtspräsidentin gegenüber ihren Kollegen zu dem Vorfall falsche Angaben gemacht hatte.
Templin hält den Durchsuchungsbeschluss für völlig unverhältnismäßig, Luthe spricht von einer Retourkutsche: „Selting weiß, dass es anders war.“ Ausgangspunkt der Durchsuchung ist eine Beschwerde bei der Rechtsanwaltskammer.
Das Verfassungsgericht will zu dem Fall grundsätzlich keine Angaben machen und verweist auf die Generalstaatsanwaltschaft.
Die Generalstaatsanwaltschaft antwortete gestern nicht auf unsere Fragen.
Die Rechtsanwaltskammer erklärte, dass sie zu Beschwerdeverfahren keine Stellung nehmen darf.
Die Justizverwaltung gab an: „Die Senatorin hatte keine Kenntnis.“
Fortsetzung folgt.