Zweitwohnungsgesetz wird aufgeräumt

Das Zweitwohnungssteuergesetz wird gendergerecht – so soll im Text u.a. „Der Inhaber der Zweitwohnung“ ersetzt werden durch „Die die Zweitwohnung innehabende Person“, was allerdings klingt wie der Name eines über sich selbst in der dritten Person sprechenden Großstadt-Indianerhäuptlings. Und weil die Abgeordneten schon mal dabei sind, nehmen sie sich auch gleich eine Berliner Spezialität vor: „Berlin ist bundesweit die einzige Stadt, die Zweitwohnungsteuer erst ein Kalenderjahr nach Einzug in die Zweitwohnung erhebt“, heißt es in der Beschlussvorlage ans Agh – Berlin ist eben vielleicht doch nicht mehr ganz das, was es mal war.