Die Protokolle aus Berlins Wahllokalen enthalten Fehler über Fehler
Mal gibt es kein Wählerverzeichnis, mal sind Berichte nicht unterschrieben – und eklatante Abweichungen bei der Zählung werden beschwichtigt. Einige Beispiele. Von Lorenz Maroldt
Der Befangenheitsantrag endet mit den Worten: „Um eine schnelle Entscheidung wird gebeten.“ Bis es so weit ist, blättern wir noch ein wenig in den 67 Aktenordnern (die erste Anhörung plant der Verfassungsgerichtshof ja ohnehin erst im September) …
… und stellen fest: Mal sind die Protokolle und Berichte nicht unterschrieben, mal werden schlicht und einfach keine Wählerverzeichnisse geführt, es finden sich Fehler über Fehler mit zwei, manchmal auch drei Korrekturen (Unterschiede von bis zu 15%). Eklatante Abweichungen bei der Auszählung und andere Seltsamkeiten werden mit Worten wie „eventuell“, „vermutlich“, „wahrscheinlich“ oder „aus Versehen“ erklärt und damit abgetan – das offensichtliche Motto in vielen Wahllokalen: Wird schon irgendwie stimmen / hinkommen / gutgehen.
Auffällig oft bestimmt auch der Zufall, wann und von wem ein Missgeschick bemerkt wird – ein paar Beispiele quer durch die Wahllokale der Stadt:
+ „Gegen 10 Uhr viel auf (sic!), dass der Wahlschein zur BU Wahl nicht durchgängig an die Wählenden ausgegeben wurde“ – betroffen waren „ca. 70 - 80 Wahlvorgänge“.
+ „Um 10:45 wurde festgestellt, dass nicht die Erststimme zum Abgeordnetenhaus herausgegeben wurde. Betroffen sind 62 Wähler.“
+ „Aufgrund gleicher Farbe von Erststimme des Berliner Abgeordnetenhauses und des Volksentscheids wurden 35 Wählern keine Stimmzettel des Berliner Abgeordnetenhauses ausgehändigt. Das Bezirkswahlamt wurde um 9:15 Uhr informiert.“
+ „Gegen 15 Uhr von einem Wählenden festgestellt: Falsche AOH-Wahlzettel ausgeteilt (WK 1 statt WK 2)“.
Interessant sind auch die verschiedenen Begründungen dafür, warum laut Protokollen immer wieder in den Wahllokalen mehr Wahlzettel ausgehändigt wurden als später in den Urnen lagen (jedenfalls laut Auszählung):
+ „Nichtabgabe durch Wähler.“
+ „Wähler haben Stimmzettel mitgenommen.“
+ „Diverse Wählende waren verwirrt.“
+ „Nicht nachvollziehbar durch den großen Andrang und die fehlende Diskretion.“
Wenn es aber mal andersherum ist, und mehr Wahlzettel in den Urnen liegen als ausgegeben wurden, wird scharfsinnig protokolliert: „Vermutlich doppelte Ausgabe des Stimmzettels.“ Aha! Oder vielleicht doch nur „eventuell“? Ach, egal – „wahrscheinlich“ aber in jedem Fall: „aus Versehen“.