Die Corona-Einschränkungen bis zum 10. Januar

Und hier das Notwendige, das gestern beschlossen wurde, im Überblick (gültig ab Mittwoch, Langfassung hier):

+ Die bisherigen Einschränkungen werden bis zum 10. Januar verlängert.

+ Das Verlassen der eigenen Wohnung ist nur aus triftigen Gründen gestattet.

+ Einzelhandelsgeschäfte bleiben geschlossen. Ausnahmen: Geschäfte für den täglichen Bedarf.

+ Der Verkauf von „Non-Food-Produkten“ in Ausnahme-Geschäften darf nicht ausgeweitet werden.

+ Auch Bau- und Möbelmärkte müssen schließen.

+ „Körpernahe Dienstleistungen“ (darunter fallen Friseure) sind verboten.

+ „Außer Haus“ verkaufte Speisen dürfen nicht vor Ort verzehrt werden.

+ Der Genuss von Alkohol in der Öffentlichkeit wird grundsätzlich untersagt.

+ Der Verkauf von Alkohol in offenen Behältnissen ist ganztägig verboten.

+ Am 31. Dezember darf von 14 Uhr an bis zum nächsten Morgen um 6 Uhr gar kein Alkohol verkauft werden.

+ Es darf kein Feuerwerk verkauft werden.

+ Versammlungen und Demonstrationen werden Silvester und Neujahr nicht genehmigt.

+ Private Hotelübernachtungen sind „nur aus notwendigen besonderen Gründen“ erlaubt (neu ist hier das Wort „besonderen“, Weihnachten gilt aber weiterhin als ein solcher Grund).

+ Schulen bleiben bis zum 10. Januar für den Präsenzbetrieb geschlossen.