Die Probleme von Senatsvertretern mit der Gewaltenteilung

Die Probleme einiger Regierungsvertreter mit der Gewaltenteilung (CP von gestern) scheinen tiefgründiger und verzwickter zu sein als gedacht. Das betrifft nicht nur die informelle Stabsstelle der Grünen im Roten Rathaus, sondern auch die sozialdemokratisch geführte Bildungsverwaltung, die gestern ihre gegen die Spitzenkandidatin der Grünen gerichteten Social-Media-Beiträge wieder löschte – aber nicht aus Einsicht, sondern, so die trotzig-konjunktive Erklärung, weil „teilweise der Eindruck entstand, wir würden uns in eine parteipolitische Debatte begeben“. Aha. Verantwortlich ist also nicht die Exekutive, die keine Grenzen (mehr) kennt, sondern der blöde Bürger mit seinem falschen Eindruck.

Na, dann schauen wir doch statt in den „Stachel“ oder in den „Vorwärts“ heute ausnahmsweise mal kurz in die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zum Thema Öffentlichkeitsarbeit der Regierenden – und was lesen wir da (BVerfGE 44, 125)?

1. Den Staatsorganen ist es von Verfassungs wegen versagt, sich in amtlicher Funktion im Hinblick auf Wahlen mit politischen Parteien oder Wahlbewerbern zu identifizieren und sie unter Einsatz staatlicher Mittel zu unterstützen oder zu bekämpfen, insbes. durch Werbung die Entscheidung des Wählers zu beeinflussen.“

3. Das Recht der politischen Parteien auf Chancengleichheit wird verletzt, wenn Staatsorgane als solche parteiergreifend zugunsten oder zu Lasten einer politischen Partei oder von Wahlbewerbern in den Wahlkampf einwirken.“

4. Ein parteiergreifendes Einwirken von Staatsorganen in die Wahlen zur Volksvertretung ist auch nicht zulässig in der Form von Öffentlichkeitsarbeit. Die Öffentlichkeitsarbeit der Regierung findet dort ihre Grenze, wo die Wahlwerbung beginnt.“

Auch Hans Michael Heinig, Professor für Öffentliches Recht, z.Zt. Fellow am Wissenschaftskolleg, zitiert in einem Tweet das Verfassungsgericht und empfiehlt: „Vielleicht mal BVerfGE 44, 125 ff. lesen?“ Aber vermutlich hat der Senat das einzige verfügbare Exemplar aus seiner Bibliothek mit großer Geste nach Ungarn verliehen.