Weihnachten in der Familie mit Singverbot und Protokoll

Hamburgs Bürgermeister Peter Tschentscher fragte dann auch zu den Weihnachtsregeln: „Wie müssen wir das lesen?“ Müllers Antwort: Das kann sich jeder aussuchen. Na, dann lesen auch wir doch mal rein in die Berliner Regeln zu den „Weihnachtsfeiern im kleinsten Kreis“ (eigener Haushalt ohne Gäste oder verschiedene Haushalte mit max. 5 Personen oder eigener Haushalt „mit bis zu vier Verwandten in gerader Linie“, Kinder bis 14 frei), veröffentlicht auf der offiziellen Website des Regierenden Bürgermeisters – und stellen fest: „Die Verantwortlichen bzw. Gastgeber:innen müssen eine Anwesenheitsdokumentation erstellen, welche Namen, Kontaktdaten sowie die Anwesenheitszeit und -dauer der Gäste festhält.“

Papa spielt den Weihnachtsmann, Mama führt Protokoll. Immerhin sind Promilletests und Gewichtskontrollen (vorher/nachher) nicht zwingend vorgeschrieben. Aber Achtung: „Die Dokumentation ist im Falle möglicher Infektionen der zuständigen Behörde auf Verlangen auszuhändigen.“

Noch was? Ach ja: „Weiterhin ist das gemeinsame Singen in geschlossen Räumen im privaten Kreis verboten.“ Halleluja. Unser Kollege Ingo Salmen hat seit Mittwoch versucht, herauszubekommen, ob der Regierende Bürgermeister das alles wirklich ernst meint – seine Weihnachtsgeschichte können Sie hier lesen. Die gute Nachricht vorab: Eine Gans zählt nicht als Gast.