Lange Bearbeitungszeiten legen existenziell wichtige Unterhaltsvorschüsse lahm
Seit Wochen stapeln sich in den Ämtern Anträge auf Unterhaltsvorschuss (CP v. 5.10 u. 9.10) – dabei sind die Zahlungen für alleinerziehende Mütter existenziell wichtig. Hier die Fortsetzung unseres kleinen Fallbeispiels aus dem BA T’hof-Schöneberg. Was bisher geschah: Der Antrag einer alleinerziehenden Mutter zweier Kinder (2 u. 5 Jahre) wurde am 10.8. von der Sachbearbeiterin „verzeichnet“. Eine Frage nach dem Stand der Dinge wurde am 4.10. so beschieden: Wegen Personalmangels derzeit nur Registrierungen - von weiteren Nachfragen bitte man abzusehen. Neue Nachfrage, die Antwort vom 29.11. (16 Wochen nach Antragseingang): Ein Zeitraum für die Bewilligung kann nicht genannt werden, außerdem bitte man „nochmal, von weiteren Fragen abzusehen, da dies nur unnötig die Bearbeitungszeit verzögert“. Ergo: Die Bürgerin ist selbst schuld, wenn es nicht vorangeht. Es kommentiert der Kultursenator und Bürgermeister Klaus Lederer: „Die Dinge brauchen ihre Zeit. Blöder Aktionismus ist fehl am Platz.“ (Aus der 1-Jahres-Bilanz-PK des Senats).
p.s.: Laut § 75 Verwaltungsgerichtsordnung ist nach 3 Monaten eine Untätigkeitsklage möglich – auch wenn nicht Untätigkeit, sondern Überlastung die Ursache des Behördenversagens ist.