Warum jetzt alle nach Brandenburg reisen, aber nur elf Bars in Berlin öffnen können
Auch für das Berliner Umland waren – pünktlich zum Wochenende – die Gerichte aktiv: Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat das Beherbergungsverbot in Brandenburg für Gäste aus Corona-Hotspots vorläufig außer Vollzug gesetzt. Und zwar komplett und nicht nur für die zwei klagenden Hoteliers. Auch hier: wegen Unverhältnismäßigkeit. Warum im Nachbarbundesland gleich die komplette Regelung kippt? Unser Brandenburg-Experte Alexander Fröhlich erklärt: Weil dort auch Normenkontrollklagen gegen Verordnungen erhoben werden können, sind einstweilige Anordnungen gegen den Vollzug einer Verordnung (hier: Beherbergungsverbot) möglich. In Berlin geht das nicht, weshalb das Verwaltungsgericht immer zuerst entscheidet, inwiefern eine Verordnung im konkreten Rechtsverhältnis Kläger vs. Land Berlin bestehen kann. Deshalb dürfen nun elf Bars öffnen. In dieser Checkpointnacht dürften deshalb dutzende Anwälte rasch weitere Eilverfahren aufs Papier bringen. Das Verwaltungsgericht arbeitet auch samstags. Alle anderen können das Wochenende nun doch in der menschenleeren Mark verbringen und dürfen sich sogar willkommen fühlen. „Wir wünschen allen, die gebucht und bis heute abgewartet haben, viel Freude bei der Reise!“, twitterte der Geschäftsführer des Tourismus-Marketings Brandenburg, Dieter Hütte. „Brandenburg bietet Raum für Erholung mit Abstand und frischer Luft!“ Es kann so...