Was der Senat am Donnerstag beschlossen hat
Im Senat war sich die Rot-Rot-Grün am Donnerstag weitgehend einig, die Beschlüsse der Bund-Länder-Gespräche mitzutragen. Die Pressekonferenz startete wegen interner Friedlichkeit sogar früher als gedacht. Beschlossen wurde folgendes:
+ Ab diesem Samstag werden die Kontaktbeschränkungen verschärft. Dann dürfen sich im Freien nur fünf Personen aus zwei Haushalten treffen – ausgenommen sind Lebenspartner, Pflegepersonen und Kinder unter 12 Jahre. Bund und Länder hatten sich auf eine mildere Altersgrenze von 14 Jahren verständigt.
+ Private Treffen sind generell nur noch mit maximal fünf Personen erlaubt – einzige Ausnahme sind Kinder unter 12 Jahre. Das heißt: Wer in einer fünfköpfigen Familie oder in einer Fünfer-WG zusammenlebt, darf keinen Besuch mehr empfangen. Ein gemeinsames Abendessen eines Haushaltes mit mehr als fünf Personen gilt aber nicht als Treffen. Das ändert sich erst, sobald jemand von außen dazukommt. „Wir definieren keine Haushaltsgrößen, wir haben nur Treffen eingeschränkt“, sagte Julian Mieth, stellvertretender Senatssprecher, dem Checkpoint am Abend.
+ Die Kontaktbeschränkungen über Weihnachten und Silvester sollen nur sehr sparsam gelockert werden. Bund und Länder hatten sich auf Treffen von bis zu 10 Personen geeignet, in Berlin soll die Grenze wegen der hohen Inzidenz (gestern: 215,6) bei fünf bleiben. Allerdings soll über die Feiertage die Haushaltsbegrenzung aufgehoben werden, die Ausnahmen für Kinder werden auf 14 Jahre heraufgesetzt. Für Weihnachten gilt: Sitzen fünf Personen (über 14 Jahre) in einem Haushalt unterm Weihnachtsbaum, darf Oma nicht zu Besuch kommen.
+ Die Maskenpflicht wird ausgeweitet auf „alle belebten Straßen und Plätze“, sagte Michael Müller. Was das bedeutet? „Sagt Ihnen die Lebenserfahrung“, antwortete der Regierende flapsig einer Journalistin. Laut Verordnung muss ab Samstag auf Märkten, in Warteschlangen, auf Parkplätzen, auf allen Straßen mit Eingängen für Geschäfte und Betriebe sowie an 35 festgelegten Plätzen und Straßen (Karte hier) ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Wer das kontrollieren soll, fragt ja schon lang niemand mehr.
+ Einschränkungen im Handel: Bei einer Verkaufsfläche bis 800 qm darf sich höchstens eine Person pro 10 qm Verkaufsfläche aufhalten, ab 801 qm höchstens eine Person pro 20 qm. Letzteres gilt aber nur für die Quadratmeter, die über 800er Grenze liegen. Checkpoint-Mathematik: Ein Reifenhändler mit 1200 qm Verkaufsfläche dürfte demnach insgesamt 100 Kunden hereinlassen. 80 Kunden auf 800 qm und 20 auf den 400 qm darüber hinaus.
+ Arbeitgeber werden explizit angehalten, unbürokratisch Homeoffice für ihre Beschäftigten zu ermöglichen. Wird auch Zeit.
+ Last but not least: Die Verordnung gilt nur bis 22. Dezember, danach muss eine neue Verordnung her – das schreibt das neue Infektionsschutzgesetz vor.