Wahlbeteiligung über 100 Prozent in Berliner Wahlbezirken war „kein Fehler“

Acht Wahlbezirke kommen auch nach amtlichem Ergebnis auf Wahlbeteiligungen von mehr als 100 Prozent. Die Stimmen anderer Briefwähler sollen mitgerechnet worden sein. Von Nina Breher

Wahlbeteiligung über 100 Prozent in Berliner Wahlbezirken war „kein Fehler“
Der Grund für diezu hohen Beteiligungen: Briefstimmen seien innerhalb des Wahlkreises umverteilt worden, teilt die Landeswahlleitung mit (Archivbild). Foto: Gregor Fischer/dpa

Wir bleiben beim Thema: Das amtliche Wahlergebnis liegt mittlerweile vor. Da wollten wir natürlich wissen, ob die weltweit unübertroffenen Wahlbeteiligungen von bis zu 150 Prozent (CP vom 30.9.) korrigiert wurden. Ja, wurden sie. Die Ergebnisse sehen realistisch aus. Alle Ergebnisse? Nein. In Tempelhof-Schöneberg kommen acht Wahlbezirke bei AGH- und Bundestagswahl weiterhin auf Beteiligungen von über 100%, Spitzenreiter ist der gallische Wahlbezirk 07B7I mit 126%. Unter den Top 50 der Wahlbeteiligungen befinden sich 44 Tempelhof-Schöneberger Wahlbezirke. Ein Wahlbezirk versammelt sehr wenige Stimmberechtigte, rund 1100 (je teils Brief-, teils Urnenwahl aus einem oder mehreren Lokalen).

„Es handelt sich um keinen Fehler“, teilt die Landeswahlleitung zu den zu hohen Beteiligungen mit. Der Grund: Briefstimmen seien innerhalb des Wahlkreises umverteilt worden. Zulässig sei das am Wahlsonntag, das hatte man vorab rechtlich geprüft. Bloß: „Der Bezirk Tempelhof-Schöneberg hat offensichtlich nicht nur die am Sonntag eintreffenden Wahlbriefe mengenmäßig verteilt, sondern vereinzelt wohl auch schon vorher angekommene.“ Ob das zulässig sei? „Es handelt sich (…) um keinen Wahlfehler“, weicht die Landeswahlleitung aus. Aber: „Hätte uns der Bezirk vorab gefragt, hätten wir davon abgeraten.“ Das könne schließlich zu „Irritationen“ führen („Wahlbeteiligung über 100 %“).

Gehen Sie also bitte weiter, es gibt hier wirklich nichts zu sehen. Unregelmäßigkeiten schon gar nicht. Das bestätigt auch Tempelhof-Schönebergs Stadträtin Christiane Heiß: „Es wurden keine Unregelmäßigkeiten festgestellt“, die Zuordnung von Briefwahllokalen sei „eine rein organisatorische Größe“ (CP-Anmerkung: in den Daten ist die Zuordnung explizit vorgesehen). Es sei „möglich und zulässig (z. B. für nach 15 Uhr des Wahltages abgegebene Umschläge), alle Umschläge nur einem Wahllokal (…) zuzuordnen“. Die Frage, wieso es fast nur in Tempelhof-Schöneberg zu auffällig hohen Wahlbeteiligungen gekommen war, ließ der Bezirk in seiner Antwort unbeantwortet.