Gutachten erklärt Enteignung von Immobilienkonzernen für rechtmäßig

Bei den AktivistInnen von „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ dürften die Sektkorken bzw. die standesgemäßeren Bionadedeckel knallen: Der Wissenschaftliche Parlamentsdienst des Abgeordnetenhauses hat das Volksbegehren auf Wunsch der AfD juristisch geprüft und für rundum korrekt befunden: Vergesellschaftung gemäß Art.