Berlin und die Grundsteuer C: Ein Prüfmarathon für mehr Wohnraum

Beim Thema Neubau richten wir den Blick auf die sogenannte Grundsteuer C. Die Idee: Wer baureifes Land brachliegen lässt und nicht bebaut, soll eine höhere Grundsteuer zahlen. Das Ziel: Weniger Spekulation, mehr Wohnungsbau. Seit Anfang des Jahres können Kommunen die Steuer erheben, beschlossen wurde das bereits 2021.

In Berlin hatten sich CDU und SPD im Koalitionsvertrag darauf verständigt, die Einführung zu prüfen. Anderthalb Jahre später fand die Grundsteuer C tatsächlich den Weg ins Schneller-Bauen-Gesetz – ebenfalls als Prüfauftrag. Immerhin: Geprüft wird mittlerweile. Informationen über die Anzahl der unbebauten Grundstücke liegen vor, heißt es in einem Bericht der Finanzverwaltung an den Hauptausschuss. Laut Bauverwaltung lassen sich daraus Rückschlüsse auf die Baureife der Grundstücke ziehen. Ob sich letztere allerdings in der Lage sieht, jährlich eine neue Gesamtliste der zu besteuernden Grundstücke zu erstellen, wird gerade, Sie ahnen es: geprüft.

Erst danach sei eine „Prüfung“ rechtlicher und organisatorischer Fragen sowie „weitere Prüfungen“ zur technischen Umsetzung in den Finanzämtern sinnvoll. Es kommentiert Friedrich Schiller: „Drum prüfe, wer sich ewig windet.“